Höhe der Beiträge im Alter
Wer 65 Jahre oder älter ist und mindestens 10 Jahre voll versichert war, kann in den sogenannten Standardtarif wechseln. Diesen hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, damit Rentner keine überdimensionierten Beiträge zu zahlen haben. Außerdem werden Beitragsentlastungen des Versicherers weitergegeben, welche über die Vertragslaufzeit hinaus angespart wurden (sog. Altersrückstellungen). Zusätzlich können sog. Beitragsentlastungstarife den Beitrag im Alter deutlich absenken!
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